Zahlungsverzug des Mieters
Mietzahlung ist die Hauptleistungspflicht
Die Mietzahlung ist die Hauptleistungspflicht des Mieters.
Bleiben die Mietzahlungen aus, hat der Vermieter mehrere Möglichkeiten, darauf zu reagieren.
Zunächst ist der Grund des Leistungsverzugs des Mieters zu ermitteln.
Ist die Mietsache mangelhaft, muss der Vermieter den Mangel beseitigen; obgleich der Gesetzgeber lediglich
die Duldung der Mangelbeseitigung vorschreibt, ist der Vermieter auf die Mitwirkung des Mieters
angewiesen.
Die Mangelbeseitigung muss organisiert, durchgeführt und abgenommen werden.
Ist der Mangel erheblich, mindert sich die vom Mieter zu zahlende Miete; ist der Vermieter mit der
Mangelbeseitigung im Verzug, kann der Mieter sich zusätzlich auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen.
Ist die Mietsache mangelfrei, kann der Vermieter die ausstehende Miete gerichtlich geltend machen und bei
einem ausreichend großen Mietzahlungsrückstand das Mietverhältnis kündigen.
Neben der Pflicht zur Mietzahlung kann sich aus dem Mietverhältnis auch die Pflicht zur Zahlung einer
Mietsicherheit und von abgerechneten Betriebskosten.
Gegen diese Ansprüche des Vermieters stehen dem Mieter unterschiedliche Einwendungen zur Seite; neben der
Negierung der Zahlungspflicht an sich entstehen dem Mieter Zurückbehaltungsrechte gegen die Zahlungspflicht
zu; diese Zurückbehaltungsrechte müssen – anders als im
Fall der Einrede des nichterfüllten Vertrages – ausdrücklich gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.
Das Seminar behandelt die Stellung der Mietvertragsparteien während der Zeit der Leistungsstörung der
Mietzahlung; es ermöglicht einen sicheren Umgang mit der Thematik.
Zum Seminar gehört ein ausführliches Themenskript.
Schwerpunkte des Seminars
- Mietzahlungspflicht als Hauptleistungspflicht des Mieters
- Miethöhevereinbarungen (Wirksamkeit; Änderung)
- Änderungen durch einseitige Erklärungen und Vereinbarungen
- Eintritt und Beendigung des Zahlungsverzugs
- Verringerung der Mietzahlungspflicht
- Reaktionsmöglichkeiten auf den Zahlungsverzug
- fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug
- ordentliche (fristgemäße) Kündigung wegen Zahlungsverzug
- Einschränkung des Kündigungsrechts wegen COVID-19-Pandemie
- fristlose Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlungen
- Ansprüche des Vermieters
- Mietforderungen aus dem beendeten Mietverhältnis / Verzugszinsen, Nutzungsentgelt, Schadensersatz
- Zahlungsverzug und Schönheitsreparaturen
- Räumungsanspruch / Räumungsprozess
- Kautionszahlungspflicht als Nebenleistungspflicht des Mieters
- Kautionsvereinbarung
- Anspruchsgrundlage der Mietsicherheit
- Eintritt und Beendigung des Zahlungsverzugs
- Reaktionsmöglichkeiten auf den Zahlungsverzug
- Die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug
- Betriebskostennachzahlungspflicht als Nebenleistungspflicht des Mieters
- Betriebskostentragungsvereinbarung
- Eintritt und Beendigung des Zahlungsverzugs
- Verringerung der Zahlungsverpflichtung
- Prozessuale Durchsetzbarkeit der Rechte und Ansprüche der Mietvertragsparteien