Modernisierung von Wohn- und Geschäftsraum
Hauptleistungspflicht des Vermieters und Mieters
Der Erhalt und die Weiterentwicklung des Gebäudebestandes in Deutschland sind Anliegen der Politik und der
Gesellschaft. Bauliche Maßnahmen als Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen verfolgen dieses Ziel.
Eine Modernisierung stellt einen erheblichen Eingriff in das Mietverhältnis dar, denn es erfährt durch die
Modernisierung mehrfach Änderungen. Durch die Maßnahme wird der vereinbarte Zustand der Mietsache geändert;
der Inhalt der Hauptleistungspflicht des Vermieters wird ein anderer. Die Hauptleistungspflicht des Mieters
ändert sich mit Ausspruch der Modernisierungsmieterhöhung durch den Vermieter.
An die Ankündigung und Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme werden weiterhin hohe Anforderungen gestellt. Gleiches gilt für die Modernisierungsmieterhöhung. Bauliche Maßnahmen, insbesondere die energetische Modernisierung, stoßen inzwischen an die Grenzen wirtschaftlicher Durchführbarkeit bei den Mietvertragsparteien. Die ordnungsgemäße Ankündigung, rücksichtsvolle Durchführung und rechtmäßige Erhöhung der Miete nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme erfordert besonderes Augenmerk, um keine Nachteile zu erleiden.
Das Seminar behandelt alle Schritte von der Ermittlung eines Modernisierungsbedarfs, Ankündigung,
Durchführung, Abschluss und Erhöhung der Miete unter Berücksichtigung notwendiger Instandsetzungsanteile; es
ermöglicht einen sicheren Umgang mit der Thematik.
Zum Seminar gehört ein ausführliches Themenskript.
Schwerpunkte des Seminars
- Abgrenzung Erhaltungsmaßnahmen zu Modernisierungsmaßnahmen
- Bedarfsermittlung Erhaltung und Modernisierung
- Die einzelnen Modernisierungsalternativen
- Ankündigung und Durchführung von Besichtigungen
- Ankündigung und Durchführung von baulichen Maßnahmen
- Terminvorschlags-, -mitwirkungs- und -wahrnehmungspflichten
- Minderungs- und Zurückbehaltungsrechte des Mieters
- Überschneidung Instandsetzung mit Modernisierung
- Modernisierungsmieterhöhung; Einschränkung der Höhe durch neue Rechtsprechung des BGH
- Modernisierung und Untermiete
- Prozessuale Durchsetzbarkeit der Modernisierungsduldung und Modernisierungsmieterhöhung
- usw.