Mieterwechsel im Wohnraummietvertrag
Der Tod des Mieters / Mieterwechsel im Wohnraummietvertrag
Mietverträge sind individuelle auf Dauer angelegte Vertragsverhältnisse. Der Auswahl des Mieters als
Vertragspartner kommt daher besondere Bedeutung zu. Allerdings kann der Vermieter sich nicht immer gegen
einen Wechsel im Mietvertragsverhältnis wehren. Insbesondere beim Versterben des Mieters setzt sich der
Mietvertrag notwendig mit einer anderen Person, gegebenenfalls mit dem Staat fort. Als in den Mietvertrag
eintretende Personen können zunächst die mit dem Mieter in der Wohnung lebenden Personen oder die Erben des
Mieters in Betracht.
Während die in der Wohnung bereits lebenden Personen in den meisten Fällen ein Interesse daran haben, das
Mietverhältnis fortzusetzen, wollen sich Erben und Staat möglichst schnell den Mietvertrag beenden mit
möglichst wenig Verpflichtungen.
Das Verhalten des Vermieters ist abhängig von seiner Interessenlage. Die Handlungsmöglichkeiten gegenüber Personen, die bereits in der Wohnung mit dem Mieter gewohnt haben, sind stark eingeschränkt und bedürfen Kenntnisse aus dem früheren Mietverhältnis. Die Abwicklung des Mietverhältnisses mit dem Erben oder dem Staat gestaltet sich schwierig und bedarf gegebenenfalls Nachdrücklichkeit.
Das Seminar behandelt die unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten des Vermieters beim Versterben des Mieters. Insbesondere worauf bereits früher im laufenden Mietverhältnis zu achten ist und welche Schritte bei der Abwicklung des Mietverhältnisses zu beachten sind, werden erörtert.
Schwerpunkte des Seminars
- Mietvertragsparteien
- Mietvertragsabschluss mit Einzelpersonen oder Wohngemeinschaft
- einvernehmliches Ausscheiden und Eintreten von Mietern in das Mietverhältnis
- Wechsel von Mitgliedern einer Wohngemeinschaft
- Versterben des Mieters
- Eintritt von Hausstandsangehörigen in den Mietvertrag
- Eintritt von Familienangehörigen in den Mietvertrag
- Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Fortführung des Mietvertrages
- Argumentationsvorbereitung für gerichtliche Verfahren
- Fortsetzung des Mietverhältnisses mit den Erben des Mieters
- Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Fiskus
- Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Fortführung des Mietvertrages
- Ermittlung der Mietererben
- Korrespondenz mit dem Nachlassgericht
- Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter und den Mieter
- Ansprüche des Vermieters bei Beendigung des Mietverhältnisses
- u.v.m.