Instandsetzung und Instandhaltung der Mietsache
Anforderungen einer Modernisierung gleichgestellt
Einfach den Handwerker losschicken, wenn der Mieter dem Vermieter einen Mangel an der Mietsache gemeldet hat,
war gestern. Spätestens mit der Einführung des § 555a BGB zum 1.5.2013 ist der Umgang der Instandhaltung und
Instandsetzung den Anforderungen einer Modernisierung gleichgestellt.
Der Vermieter steht aber bei Erhaltungsmaßnahmen an der Mietsache unter einem besonderen Druck, denn er
schuldet dem Mieter eine mangelfreie Mietsache. Der Mieter kann für die Dauer des Vorhandenseins eines
Mangels die Miete mindern und kann bei Zeitverzug der Mangelbeseitigung Schadensersatzansprüche erheben. Der
Gesetzgeber erlaubt sogar ab einem bestimmten Zeitpunkt dem Mieter, den Mangel selbst zu beseitigen und die
dafür aufgewendeten Kosten beim Vermieter geltend zu machen.
Die Gerichte wenden die Vorschrift des § 555a BGB restriktiv an und stellen hohe Hürden auf, die der
Vermieter auf seinem Weg zur Mangelbeseitigung meistern muss.
Das Seminar vermittelt einen sicheren Umgang mit Mängeln an der Mietsache vom Zeitpunkt der Entstehung eines
Mangels, über die Mängelanzeige, die Ankündigung des beabsichtigten Vorgehens des Vermieters zur Beseitigung
des Mangels, die Besichtigung der Mietsache, die Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels und die Nachkontrolle
der erfolgten Mangelbeseitigung.
In jedem Stadium des Mangelbeseitigungsverfahrens stehen den Mietvertragsparteien Rechte zu, sie sind aber
auch durch Pflichten dem Vertragspartner gegenüber zu bestimmten Handlungen mit unterschiedlichen
Rechtsfolgen verpflichtet.
Das Seminar ermöglicht einen sicheren Umgang mit der Thematik, zudem gehört ein ausführliches Themenskript dazu.
Schwerpunkte des Seminars
- Feststellung und Mitteilung von Mängeln an der Mietsache
- Ankündigung und Durchführung von Besichtigungen
- Ankündigung und Durchführung von Beseitigungsmaßnahmen
- Terminvorschlags-, -mitwirkungs- und Wahrnehmungspflichten
- Minderungs- und Zurückbehaltungsrechte des Mieters
- Verlust des Minderungsrechts des Mieters
- Überschneidung von Instandsetzung mit Modernisierung
- Instandhaltung und Untermiete
- Instandhaltung und Versicherungen