Datenschutz im Mietrecht
Datenerhebung und Datenverarbeitung
Seit dem 25.5.2018 gelten die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und das novellierte
Bundesdatenschutzgesetz.
Mit diesen beiden Regelungen werden besondere Anforderungen an Diejenigen gestellt, die mit fremden
persönlichen Daten umgehen.
Nicht in den Anwendungsbereich der datenschutzrechtlichen Vorschriften fallen lediglich natürliche Personen,
wenn sie personenbezogene Daten ausschließlich zur Ausübung persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
verarbeiten. Das bedeutet, dass der Umgang mit den Daten von Mietern durch Vermieter und Verwalter sowie
durch von diesen beauftragte Dritte dem Anwendungsbereich des Datenschutzrechts unterfällt.
Vermieter müssen - ungeachtet der Anzahl der von ihnen vermieteten Wohnungen - den Datenschutz beachten und
einhalten. Dabei müssen sie in den meisten Bereichen dieselben Anforderungen erfüllen wie große
„Datenkraken“ wie Facebook usw.. Dabei eröffnet das Datenschutzrecht ein weites Feld von Konstellationen, in
dem unterschiedliche Personen Rechte und Ansprüche verfolgen können. Dabei sind nicht nur Mieter, sondern
auch Handwerker, Mitmieter, Abrechnungsfirmen, Prozessbevollmächtigte, Steuerberater in die Überlegungen mit
einzubeziehen.
Der Berater des Vermieters und des Hausverwalters benötigt zur optimalen Betreuung seines Mandanten
umfassende Kenntnisse zum Datenschutz im Mietrecht.
Das Seminar behandelt den Datenschutz im Mietrecht und ermöglicht einen sicheren Umgang mit der Thematik.
Zum Seminar gehört ein ausführliches Themenskript.
Schwerpunkte des Seminars
- Begriffe und Definitionen des Datenschutzes
- Datenerhebung und Datenverarbeitung
- Führen eines Datenverarbeitungsverzeichnisses
- Umgang mit Auftragsdatenverarbeiter
- Informationspflichten an die Betroffenen
- Rechte und Ansprüche der Betroffenen
- Aufbewahrung und Löschung von Daten
- usw.