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Mietrecht Dr. Brückner

Ansprechpartner bei Mietrechtsfragen

Aktuelles Mietrecht


Beteiligung des Mieters an den Kosten der Mietsache

Instandsetzung, Instandhaltung, Modernisierung, Betriebskosten

Der Vermieter hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. Um die Lasten zu tragen, erhält der Vermieter die mit dem Mieter vereinbarte Miete. Dennoch stellt sich für den Vermieter die Frage, inwieweit er den Mieter an den Kosten der Immobilie über die vereinbarte Miete hinaus beteiligen kann.

Der Gesetzgeber gesteht dem Vermieter eine Mieterhöhung nach durchgeführten baulichen Maßnahmen zu, wenn diese sich als Modernisierung darstellen. Auch die Tragung der auf die Mietsache entfallenden Betriebskosten kann der Vermieter mit dem Mieter vereinbaren; über die Betriebskosten hat sich der Mieter am Erhalt der Mietsache finanziell zu beteiligen, indem er die kosten für die Wartung bestimmter Einrichtungen der Mietsache zu tragen hat. Dabei kann er vom Mieter sogar mehr nehmen als die tatsächlichen Kosten ausmachen, wenn die Entrichtung eine Pauschale vereinbart ist.

Aber auch an den Kosten der Instandsetzung kann der Vermieter den Mieter beteiligen. Die Rechtsprechung gesteht der Vermieter bei wirksamer Vereinbarung einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für kleine Reparaturen zu.
Jüngst hat der Bundesgerichtshof dem Vermieter sogar einen Anspruch auf Beteiligung des Mieters in Höhe der Hälfte der Kosten an einer erforderlichen Durchführung von Schönheitsreparaturen zugestanden.
Andererseits schränkt das höchste deutsche Zivilgericht die Modernisierungsmieterhöhung durch neue Entscheidungen drastisch ein.

Das Seminar behandelt die erforderlichen Voraussetzungen für die Überbürdung der Kosten für die Mietsache auf den Mieter und erörtert ausgewählte Probleme aus den Gebieten:

  • Betriebskosten
    • Wirksame Vereinbarung, umlagefähige Kosten für Wartung von Einrichtungen, Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen, Voraussetzung, Durchführung, Rechtsfolge
  • Modernisierung
    • Voraussetzung für Modernisierungsmaßnahmen; Mieterhöhung nach Abschluss bauliche Maßnahmen; Voraussetzung und Durchführung, Einschränkung der Erhöhung durch gesetzliche Regelungen und höchstrichterliche Rechtsprechung
  • Instandsetzung / Instandhaltung
    • Wirksame Vereinbarung für Kleinreparaturen; betroffene Sachverhalte; Durchführung der Kostenweitergabe an den Mieter; Kostentragungspflicht des Mieters bei durchzuführenden Schönheitsreparaturen ohne Vereinbarung
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